
In der Theorie klingt es einfach: ab dem 1. Juli (bis zum 31.12.2020) sinkt die Umsatzsteuer und soll somit für Erleichterungen auch in gastronomischen Betrieben sorgen. Aber war da nicht noch etwas? Genau, denn vorher wurde noch festgelegt, dass bis Mitte 2021 die Umsatzsteuer für den Verzehr von Speisen (Getränke bleiben beim höheren Steuersatz) im Laden selbst von 19 auf 7% gesenkt wird. Also welche Steuersätze gelten denn nun ab Juli? Und was müssen Sie in Ihrem System einstellen?
Wenn Sie Kunde von SimplyDelivery sind, müssen Sie selbst nicht viel einstellen. Die Umsatzsteuer-Reduzierung von 19 auf 16 und von 7 auf 5% stellen wir vollautomatisch in der Nacht zum 1.7.2020 für Sie um (und in der Nacht zum 1.1.2021 auch wieder zurück). Hier müssen Sie selbst also nicht tätig werden. Sofern es Sie aber betrifft - weil Sie eben auch Inhouse-Verzehr in Ihrem Geschäft anbieten – müssen Sie zum 1.7. in Ihren Storeeinstellungen den Steuersatz für Inhouse-Verzehr umstellen auf den ermäßigten Satz. Haben Sie das erledigt, so gilt ab sofort der ermäßigte Steuersatz, nämlich 5% für den Inhouse-Verzehr von Speisen, bis die Umsatzsteuer zum Anfang des nächsten Jahres wieder auf 7% erhöht wird. Getränke bleiben dabei aber automatisch beim Standard-Steuersatz - in diesem Fall zunächst 16%. Wichtig ist, dass diese Einstellung für jeden Store getroffen werden muss!
Sind Sie sich noch unsicher bei den Einstellungen? Dann helfen wir Ihnen gern weiter.
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